Vergütungssätze
Der Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage wird ab 01.01.2014 wie folgt vergütet, diese Sätze gelten dann für die gesamten Laufzeit über 20 Jahre und das Jahr der Installation.
- Inbetriebnahme
- vergütete Menge
- ab 01.11.2017
- ab 01.12.2017
- ab 01.01.2018
- Dachanlage bis 10 kWp
- 100%
- 12,20
- 12,20
- 12,20
- Dachanlage bis 40 kWp
- 100%
- 11,87
- 11,87
- 11,87
- Dachanlagen bis 100 / 750 kWp
- 100%
- 10,61 / 11.01
- 10,61 / 11.01
- 10,61 / 11.01
Angaben ohne Gewähr
Nicht mehr jede Anlage wird gleich vergütet. Hinzu kommt, dass Anlagen > 10kWp einen Anteil an der EEG Umlage leisten müssen
Um den Anreiz zum Eigenverbrauch und der Selbstvermarktung zu verstärken, werden
- bei Anlagen bis 100 kWp werden 100% der produzierten Energie vergütet
- bei Anlagen über 100 kWp gilt die Direktvermarktung und 0,4Ct MEHR Vergütung (Siehe Zahlen bei 100kWp)
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Wie berechnet sich die Vergütung für mein Dach?
Inbetriebnahme im Oktober 2014 mit einer Leistung von 40 kWp
(10kWp x 12,65 + 30kWp x 12,31)/40 = 12,395 Cent/kWh